SPD Brackenheim

Satzung des kommenden OV SPD Zabergäu

Satzung
SPD-Ortsverein Zabergäu

gegründet am 01.07.2023

Stand: 01.07.2023

§1
Name, Tätigkeitsgebiet

  1. Der Ortsverein umfasst den Bereich der Städte und Gemeinden Brackenheim, Cleebronn, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld.
  2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Zabergäu.
    Sein Sitz ist Brackenheim.

§2
Zweck


Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.

§3
Mitgliedschaft

  1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt.
  2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.
  3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen eines Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.
  4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
  5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.
  6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
  7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Pflicht, die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.
  8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.

§4
Organe des Ortsvereins

Organe des Ortsvereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§5
Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zum Unterbezirksparteitag sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.

  1. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig und mindestens halbjährlich stattfinden.
  2. Sie wird vom Vorstand schriftlich per Post / per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende bzw. bei Doppelspitze die Vorsitzenden, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.
  3. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  4. Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich per Post / per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
  5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten ist geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
  6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
  7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
  8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.

§6
Distriktgruppen

  1. In allen Orten im Tätigkeitsbereich des Ortsvereins können gemäß §8 (7) Org. Statut der SPD-Distriktgruppen eingerichtet werden. Sie bestehen aus den Mitgliedern des Ortsvereins, die in diesem Ort wohnen.
  2. Die Distriktgruppen stellen die Listen zur Wahl zum Gemeinderat auf und führen den Wahlkampf dafür. Die Mittel für die Wahlkämpfe werden vom Ortsvereinsvorstand beschlossen. Die Konferenz für die Listenwahl ist schriftlich per Post / per Mail unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen vom Ortsvereinsvorstand einzuberufen.
  3. Zur Aufstellung der Kreistagsliste geben die Distriktgruppen einen Vorschlag zur Reihung der/die Kandidaten/-innen aus dem jeweiligen Ort ab.
  4. Die Aufstellung der Gemeinderats- oder Ortschaftsliste wird von der jeweiligen Distriktgruppe entsprechend des Kommunalwahlgesetzes durchgeführt.
  5. Zwischen den Wahlen fördern und organisieren die Distriktgruppen die politische Diskussion in den jeweiligen Orten.

 

§7
Vorstand

  1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
  2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
    • der/dem Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau,
    • den stellvertretenden Vorsitzenden,
    • dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (Kassierer/-in)
    • dem/der Schriftführer(in),
    • den weiteren Mitgliedern (Beisitzerinnen und Beisitzer).
  3. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
  4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit, ob eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen. Die Wahl der Vorsitzenden erfolgt in getrennten Wahlgängen (Einzelwahl). Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass die Wahl der beiden Vorsitzenden im Wege der Listenwahl erfolgt.
    Die Regelungen in den Statuten, die den/die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.
    Die Zahl der weiteren Mitglieder bestimmt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstandes.
  5. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
    • dem/der/den Vorsitzenden,
    • den stellvertretenden Vorsitzenden,
    • dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer(in).
    Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte und bereitet die Sitzungen des Ortsvereinsvorstandes vor.
  6. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§8
Wahlen

  1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen.
    Nacheinander werden gewählt:
    • die/der Vorsitzende/n,
    • die/der stellvertretende Vorsitzende,
    • der/die Kassierer(in),
    • der/die Schriftführer(in),
    • die weiteren Mitglieder.
  2. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.
  3. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.

§9
Revision

  1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes mindestens zwei Revisoren/Revisorinnen gewählt. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.
  2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
  3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§10
Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung
beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderung mit einer Frist von zwei
Wochen einzuberufen ist. Später eingehende Anträge können nur beraten werden, wenn die
Mitgliederversammlung diese Ausnahme mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt.

§ 11
Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz

  1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatut und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.

§ 12
Schlussbestimmung

Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,
der Satzung des Bezirks Baden-Württemberg und der Satzung des Unterbezirks Heilbronn-Land in der jeweils
gültigen Fassung.

§ 13

Diese Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Die Ortsvereine Brackenheim und Oberes Zabergäu hören mit diesem Datum auf zu existieren.


Die Satzung des OV SPD Zabergäu hier als PDF.

Stellungnahme SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2023 der Stadt Brackenheim

Liebe Brackenheimerinnen und Brackenheimer,

wir leben in schwierigen Zeiten: Corona ist noch nicht vorbei, seit 1 Jahr herrscht Krieg in der Ukraine, neue Flüchtlingswelle, hohe Inflation, Klimawandel, stagnierende Wirtschaft … Alles wirkt sich mehr oder weniger auch auf unsere Stadt und deren Finanzen aus.

Der Haushaltsplan 2023 unserer Stadt weist 52 Mio. Aufwendungen und 48,5 Mio. Erträge aus. Das Defizit beträgt 3,5 Mio. Euro. Die Kommunen sind angehalten antizyklisch zu handeln. Das heißt, die Stadt darf nicht ohne weiteres die Aufwendungen (Ausgaben) soweit senken und die Erträge (Einnahmen)  soweit erhöhen bis der Haushalt ausgeglichen ist. Pflichtaufgabe der Stadt ist die örtliche Daseinsvorsorge wie z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßen, Friedhöfe, städtebauliche Entwicklung für Wohnen und Gewerbe … Darüber hinaus gibt es freiwillige Aufgaben wie z. B. Stadtpark, Sport- und Kulturförderung, WeinZeit … Dies alles gilt es zu bewältigen. Dabei kommt uns zugute, dass die Stadt am 1. Januar 2023 über  27,6 Mio. Euro liquide Mittel verfügt. Aufgrund umfangreicher Investitionen werden es am Jahresende noch 9,3 Mio. Euro sein. Verwaltung und Gemeinderat müssen dafür sorgen, dass wir nicht in wenigen Jahren unter Null fallen.

Das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) berechnet für alle Vermögensgegenstände der Stadt eine Abschreibung. In der Summe sind das knapp 10 Mio. Euro im Jahr. Die Abschreibungen sind zwar nur kalkulatorisch, aber wenn man sie nicht berücksichtigt, hat man mittelfristig kein Geld, um die Infrastruktur (Straßen, Schulen, Kindergärten, Sporthallen ….) zu unterhalten oder zu erneuern. Haushaltsdefizite sind nur für wenige Jahre durchzuhalten. Danach müssen die wieder ausgeglichen werden, weil sonst die Infrastruktur verfällt. Die Lebensqualität in der Stadt und ihren Teilorten würde sinken.

Genügend Wohnraum und insbesondere bezahlbarer Wohnraum sind ein Dauerthema. Bezahlbar heißt, die Kaltmiete soll nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens ausmachen. Zudem gilt es überhaupt eine Wohnung zu finden. Stand Januar 2023 gibt es in der gesamten Stadt 172 freie Bauplätze in Privatbesitz, die sofort bebaut werden könnten. Diese Plätze haben zusammen  1.150 ar Fläche. Die  Zahl der privaten Baulücken geht leider nur sehr langsam zurück, weil zu wenige Eigentümer bereit sind, sie selbst zu bebauen oder zu verkaufen. Im Grundgesetz steht „Eigentum verpflichtet“. Dieser Verpflichtung sollten die betroffenen Eigentümer stärker nachkommen. Neben Baulücken gibt es noch zahlreiche leerstehende Wohnungen oder solche, die nach Renovierung genutzt werden könnten und auch sollten.

Neubaugebiete beanspruchen freie Landschaft, versiegeln den Boden und verstärken die Hochwassergefahr. Wenn schon Neubaugebiete, dann überwiegend für Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser, welche pro Wohneinheit weniger kosten und pro Wohneinheit nur einen Bruchteil  der Fläche von Einfamilienhäusern beanspruchen. Das ist konkreter Umwelt- und Klimaschutz! Das Krankenhaus-Areal mit rund 500 ar muss für Wohnbebauung in Erwägung gezogen werden. Das ergibt zusammen mit den oben genannten Baulücken 1.650 ar Baufläche im Innenbereich, die vorrangig zu bebauen sind. Beim Bau von Mehrfamilienhäusern setzen wir uns dafür ein, dass mindestens 30 % geförderter Wohnraum geschaffen wird, wenn die rechtliche Möglichkeit dazu besteht.
Nur die Hälfte der in den letzten 20 Jahren gebauten Wohnungen ist auf die Zunahme der Zahl der Einwohner zurückzuführen. Die andere Hälfte der Wohnungen wurde benötigt, weil die Zahl der Einwohner pro Wohnung gesunken ist. Mehr 1- und 2-Personen-Haushalte, weniger große Familien.

Der gesetzliche Anspruch auf Kinder-Betreuung ab 1 Jahr bis zum Eintritt in die Grundschule erfordert den Bau und Betrieb von entsprechenden Krippen und Kindergärten. Dies ist in der Vergangenheit laufend geschehen und wird 2023 durch den Bau der 6-gruppigen Kindertagesstätte in Hausen fortgesetzt. Die Stadt und das Land tragen zusammen 88,9 % der anfallenden Kosten aller Krippen und Kindergärten, Kirchen und freie Träger übernehmen 1,4%, die Elternbeiträge machen 9,7 % aus.
Bei der Betreuung der Schulkinder decken die Elternbeiträge 9,8 % der gesamten Kosten. Den großen Rest tragen die Stadt und das Land Baden-Württemberg.

Die Gesundheitsversorgung ist mit den Neubauten Medizentrum Zabergäu, Gesundheitszentrum der SLK-Kliniken und Gesundheitspark sowie durch zahlreiche bestehende Praxen im Gesundheitswesen auf einem guten Stand. Die Ausstattung mit Fachärztinnen und Fachärzten ist inzwischen gut. Angesichts der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte hoffen wir, dass bei anstehendem Ruhestand die Nachfolge jeweils nahtlos gelingt. Die Stadt trägt mit ihrer Richtlinie zur Ärzteförderung dazu bei.

Der Klimawandel ist voll im Gang. Wir müssen gegensteuern, damit die Erderwärmung nicht unsere Lebensgrundlagen zerstört. Jede und jeder Einzelne von uns und alle gemeinsam sind aufgerufen, Energie zu sparen, auf erneuerbare Energien umzustellen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen. Es gibt noch viele Dächer, auf denen eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Wir appellieren an die Gebäudeeigentümer, ihre Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie wesentlich stärker nutzen.  Der bürokratische Aufwand für den Bau und Betrieb von PV-Anlagen ist inzwischen relativ gering. Material- und Fachkräftemangel führen zu längeren Wartezeiten. Solarkollektoren für die Wärmeerzeugung sind ebenfalls in vielen Fällen zweckmäßig und möglich.
Der geplante Windpark Heuchelberg bietet die Chance, regional große Mengen Strom zu erzeugen. Die Bürger werden sich beteiligen können. Der Strom von der Nordsee oder Mecklenburg-Vorpommern muss über knapp 1.000 km transportiert werden. Das kostet, der Bau entsprechender Leitungen geht zu langsam voran. Was liegt näher, als den Strom mit Windrädern auf dem Heuchelberg zu erzeugen? Windparks errichtet man wegen der Windhöffigkeit auf Anhöhen und wegen möglichst niedriger  Beeinträchtigung der Bevölkerung mindestens 1.000 m entfernt von Siedlungen. Daraus ergibt sich die Lage des Windparks im Waldgebiet zwischen den Kommunen Brackenheim, Leingarten, Schwaigern und Nordheim. Der geplante Windpark Heuchelberg leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Im Genehmigungsverfahren wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften geprüft werden.

Mobilität: als Fußgänger oder Radfahrer ist man sehr umweltschonend unterwegs und tut gleichzeitig etwas für seine Gesundheit. Für größere Strecken kommen Bus und PkW in Frage. Oder die Bahn, wenn vorhanden. Der Individualverkehr mit PkW benötigt am meisten Fläche und verursacht die meisten Emissionen pro km. E-Autos sind zwar emissionsärmer, aber nicht so gut wie E-Bus und Bahn. Es gilt, die Attraktivität für Fuß-, Rad-, Bus- und Bahnverkehr zu steigern. Das beginnt bei mehr barrierefreien Gehwegen (Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator!), barrierefreien und überdachten Bushaltestellen, gut ausgebauten Radwegen, Parkplätzen für Fahrräder. Damit kann man dem Umstieg vom Auto auf umweltschonendere Mobilität fördern. Die SPD-Fraktion begrüßt den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen. Wir fordern die weitere schrittweise Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der Stadt, das 2017 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Ebenso setzen wir uns ein für die Bahn ins Zabergäu.

Stadtpark: Natur und Erholung in der Stadt vereinbaren. Das vorgesehene Gelände hat eine optimale Lage: für viele zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar, zwischen Altstadt und Heuss-Siedlung, Parkplätze am Bürgerzentrum. Die SPD-Fraktion strebt eine Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität an. Raum für Bewegung und Begegnung aller Altersgruppen. Die bisherige Planung kann nicht  1 zu 1 umgesetzt werden wegen Beschränkungen durch Hochwasser-, Natur- und Artenschutz. Eine veränderte Planung ist erforderlich. Wir sind überzeugt, dass ein Stadtpark entwickelt werden kann, der die oben genannten Beschränkungen berücksichtigt. Unser Ziel bleiben Naherholung, Bewegungs- und Begegnungspark.

Grundsteuer: Die Reform tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Grundstückseigentümer haben ihre Erklärungen abgegeben. Manche haben schon einen Messbescheid erhalten und sind beunruhigt, wenn der neue Messbetrag sehr viel höher ist als der alte. Zwischen dem Messbetrag und der zu zahlenden Grundsteuer liegt aber der Hebesatz. Wie hoch der ausfällt, kann derzeit niemand seriös sagen.
Die Kommunen sind gehalten, den Hebesatz so festzulegen, dass die Summe ihrer Grundsteuer nach der Reform etwa genauso viel beträgt wie vorher. Dicht und insbesondere sehr dicht bebaute Grundstücke werden eher weniger zahlen als bisher. Die Eigentümer von Einfamilienhäusern und kleiner Häuser auf großen Grundstücken müssen mit einer Mehrbelastung rechnen. Die Stadt Brackenheim ist auf die Grundsteuer von derzeit rund 2,7 Mio. Euro angewiesen. Der Gemeinderat wird den neuen Hebesatz zu gegebener Zeit festsetzen. Das wird voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2024 möglich sein. Die Grundsteuer betrug 1,8 % aller im Jahr 2021 gezahlten Steuern. Zum Vergleich: die Lohn-  und Einkommenssteuern machte 45,8 % aus.

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt für ihre wertvollen Dienste. Unser Dank gilt ebenso allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit.

Interkommunaler Windpark Heuchelberg

Die beste Energiequelle ist das Energiesparen. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen. Dabei stoßen wir jedoch an Grenzen. Für die Elektromobilität und die Umstellung auf Wärmepumpen bei Heizung und Warmwasserbereitung wird der Strombedarf zunehmen. Der Verbrauch fossiler Energien wie Kohle, Öl und Gas hat zum Klimawandel geführt. Der ist bereits spürbar und muss möglichst schnell gebremst werden.

Die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Wasser, Sonne und Wind stellt eine Lösung dar und ist dringend geboten. Wie in der Vergangenheit werden wir auch in Zukunft einen Mix aus verschiedenen Energiequellen haben. Wind ist ein wichtiger Teil der erneuerbaren Energien. Er weht leider nicht immer gleich stark. Im Unterschied zur Solarenergie steht er jedoch rund um die Uhr und das ganze Jahr über zur Verfügung.

Der Heuchelberg liegt vor unserer Haustür. Ein Windpark Heuchelberg erzeugt regional Strom. Der Strom von der Nordsee oder Mecklenburg-Vorpommern muss über knapp 1.000 km transportiert werden. Das kostet, der Bau entsprechender Leitungen geht zu langsam voran. Was liegt näher, als den Strom mit Windrädern auf dem Heuchelberg zu erzeugen? Die Informations-Veranstaltung am 23. März 2023 im Bürgerzentrum hat den Rahmen aufgezeigt, wo und wie so ein Windpark gebaut werden könnte.

Windparks errichtet man wegen der Windhöffigkeit auf Anhöhen und wegen möglichst niedriger Beeinträchtigung der Bevölkerung mindestens 1.000 m entfernt von Siedlungen. Daraus ergibt sich die Lage der Windparks im Waldgebiet zwischen den Kommunen Brackenheim, Leingarten, Schwaigern und Nordheim. Graf Neipperg ist der größte Waldeigentümer und macht auch mit.

Das BürgerEnergie-Modell sieht eine Gesellschaft vor, an der die ZEAG, die 4 oben genannten Kommunen, Graf Neipperg und die Bürger über eine Genossenschaft beteiligt sind. Dieses Modell bewährt sich bereits in 30 Gesellschaften in der Region Heilbronn-Franken. Die Bürger mit einer Beteiligung erhalten Dividende. Über die zu erwartende Gewerbesteuer profitieren indirekt alle Bürger von einem Windpark Heuchelberg. Der Windpark leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

 

Zeitenwende – Wumse ohne Ende

Zwar hat‘s neue längst schon angefangen.
Doch war ich an 22 nicht so sehr gehangen.

Nein, nicht genug nur Jahresende.

Es braucht ne große Zeitenwende.

Wumse wie Kanonendonner – wie kriegerisch.
Viel Wortgetöse klingt ach wie so trügerisch.

Hab‘ ich mal Minus auf dem Konto bei der Bank,

sag ich einfach: Mein Sondervermögen, vielen Dank!

Vor Botschafter Melnyk hat es viele arg graust,
weil er die alten Groko-Schnarchnasen gezaust.

Hast du geglaubt, was man dir lange weisgemacht,

bist plötzlich in einer andren Welt hart aufgewacht.

Der Bundestag braucht dringend ein‘ Beschluss,
dass die Politik noch sehr viel lernen muss.

Blackout – als Scholz das CumEx-Gedächtnis verließ.

Kaum jemand weiß noch, wie die Kanzlerin hieß.

Brauchen wir wirklich erst Kriege und Krisen?
Statt dass uns Vernunft rechtzeitig den Weg gewiesen.

Krise als Ausnahme? Nun scheint sie normal.

Kein Wunder – bei diesen Altlasten überall.

Die EU adelt Atom und Gas als nachhaltig wie nie.
Fracking-Flüssiggas - nächste Sackgasse der Energie.

Bei Saudis und Katarern um Gas und Öl wir buhlen.

Kriegen tun wir’s menschenrechtsfrei und ohne Schwule.

Die deutsche Elf sei eine Turnier-Mannschaft?
Der DFB hat es zum FIFA-Bettvorleger geschafft.

Viel Lügen und Geld - so viel wie arabischer Sand.

Klimakonferenz in den Emiraten – Show und Schand.

Finanzen und Wirtschaft stecken in der Krise.
Zu viel Banken-Geld fällt uns auf die Füße.

So viel Millionen, Milliarden, Billion

führt logisch zu hoher Inflation.

Und wer von den Multi-Krisen profitiert,
muss Steuern zahlen, ohne Frage, ungeniert.

Zusammenhalt ist sonst ein hohles Wort.

Beschworen oft zu jeder Zeit an jedem Ort.

Das war das Jahr zweitausendzweiundzwanzig.
Zu viel Krise, zu viel Krieg - ziemlich ranzig.

Wär‘ ich Fischer und das Jahr ein Fisch

Nein, das hätt‘ ich euch nicht serviert auf den Tisch.

An den Häusern liest man zum Dreikönigsfest
C+M+B. = keine Corona, keine Malaria, keine Bäschd

Experten sagen, dies Jahr werde besser - als s‘nächschd.

Im neuen Jahr wünschen wir vom Besten nur s‘Best.

Franz Ruetz, Emmendingen

Lindners Ministerium für Steuersenkungen

Steuersenkung hört sich gut an. Lindner will nur die Einkommens- und die Körperschaftssteuer senken. Das sind die Steuern für Besserverdiener und Unternehmen! Die Mehrwertsteuer macht 30 Prozent aller Steuereinnahmen aus, sie fällt auf den Einkauf von Armen und Reichen an. Die zweitgrößte Steuerquelle ist mit 29 Prozent die Lohnsteuer, sie wird den Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären abgezogen. Die Einkommenssteuer bringt nur 7 Prozent aller Steuern. Sie wird gezahlt von Selbständigen und Personen mit mehreren Einkunftsarten, das sind in der Regel Besserverdiener. Die Unternehmen tragen mit der Körperschaftssteuer nur 2,7 Prozent der gesamten Steuerlast in Deutschland. Siehe Steuerspirale des Bundesfinanzministeriums. Auf das Stichwort Steuersenkung reagieren die Meisten positiv, weil sie glauben, sie würden entlastet. Das ist ein Trugschluss: Lindner geht es nur um sein Klientel! Die Steuersenkungen der letzten Jahrzehnte haben die Kluft zwischen Arm und Reich massiv vergrößert.

 Dr. Josef Festl, Text erschienen als Leserbrief in Heilbronner Stimme, 29.12.2022